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Eine Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Eine Protestaktion!

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Warum protestierst du?

Gegen die Zwangszahlung der Gemeinde für die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB).

Gemein! Wer muss zahlen? Jeder? 

Nein, die Eigentümer einer Anliegerstraße. 

Dann zahlt aber jeder den gleichen Anteil.

Nein, hast Du ein großes Grundstück zahlst Du eben mehr. Glücklicher dran sind die, die sich Wohneigentum teilen, z.B.: Es sind 7 Eigentümer auf 2000 qm. Die Kosten für das Gesamtgrundstück können sich die Eigentümer teilen. Obwohl die Belastung der Straße durch die Anzahl ihrer Fahrzeuge ungleich höher ist, als die der Familie, die ihr Grundstück alleine nutzt.

Na gut. Dann könnte die Familie ihr Grundstück ja auch für mehr Wohneigentum anbieten, sollte sie der Zwangsabgabe nicht nachkommen können.

Das geht nicht. In ein und derselben Straße können mehrere Baupläne aktiv sein, die unterschiedliche Aussagen haben.

Wie ungerecht!

Sag ich ja! Wenn schon eine Abgabe, dann für alle gleichermaßen. Nach der Bebaubarkeit des Grundstückes.

Aber die Straßen können doch alle nutzen. Ein Allgemeingut sozusagen. 88% der Gemeinden im Land S/H haben doch bereits die SAB abgeschafft. Warum unsere Gemeinde nicht?

Weil diese sich bewährte gegen Klagen. Der Bürgermeister sagt, dass er auf diese Zahlungen nicht verzichten möchte.

Aha. Und was sagt die Gemeinde den Bürgern? 

Private Rücklagen schaffen, z.B. in Form von Bausparverträgen.

Wir haben doch eine vergleichsweise sehr reiche Gemeinde. Warum schafft sie keine Rücklagen für die Straßensanierung?

Keine Ahnung!

Na gut. Aber wer gezahlt hat ist „raus aus der Nummer“.

Eben nicht. Nach 25-Jahren, darf sich die Gemeinde bei einer erneuten Sanierung wieder bedienen. Viele meinen, dass das aber eine lange Zeit sei. Wie schnell die Zeit vergeht, kann jeder für sich selbst erkennen, wenn man den Rückbau der „Therme“ in Keitum sich in Erinnerung ruft. Viele müssen sich auf eine zweite Zahlung vorbereiten. Pech. Vor allem wenn man über 60-Jahre alt werden sollte. Da hat man seine Rücklagen gern für die eigene Sicherheit.

Man hat gebaut, gebaut, gebaut und unsere Insel „verbaut“, vor allem in den letzten 30-Jahren. Alles auf den Leitweg der politischen Vorgaben. Daran orientiert sich die Wirtschaft. Die „Anliegerstraßen“ gehören zum Allgemeingut. Wir wollen nicht für die fremd verursachten Schäden aufkommen.

Und hier nochmal kurz alle Informationen zum Nachlesen auf einem Blick!

1

Straßenausbaubeitragssatzung

Was besagt die Satzung überhaupt? Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

​

2

Sanierungskonzept der Bäderstraße

Auch die Bäderstraße soll saniert werden, lesen Sie sich hier das Konzept durch!

​

3

Sachstand

Am 16. März 2023 fand ein Treffen mit dem Burgermeister der Gemeinde Sylt statt. Lesen Sie hier das Protokoll.

4

Zuwendung an die Gemeinde

Erhalten Sie Informationen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein

Die Initiatoren

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​Die Satzung ist sozial ungerecht. Die Bürger müssen gerade im Zeitalter der „Zeitenwende“ entlastet werden

Sönke Andersen

Zahlen, Daten, Fakten

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